Ein vorgeblicher Kompromiss von Deutschland und Frankreich soll die zuletzt ins Stocken geratene Reform des EU-Urheberrechts retten. Der neuen Vorschlag der rumänischen EU-Ratspräsidentschaft, den die Nachrichtenseite Politico heute leakte, sieht dabei eine strenge Pflicht zur Filterung von allen Inhalten vor, um bei hochgeladenen Texten, Bildern oder Videos Verletzungen des Urheberrechts zu verhindern. Der rumänische Vorschlag schafft eine Ausnahme, die allerdings die wenigsten Plattformen vor der Filterpflicht schützen wird.
Kritiker warnen seit längerem, dass Filterpflichten für Plattformen die Netzfreiheit ernsthaft einschränken werden. Solche Pflichten sind in allen bisherigen Vorschlägen für Artikel 13 der EU-Reform vorgesehen. Eine Ausnahme gibt es nach dem nun vorgelegten Vorschlag nur für Plattformen, die weniger als drei Jahre online sind und einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben. Für Plattformen, die mehr als fünf Millionen Nutzerinnen und Nutzer haben, gilt eine Pflicht zur „bestmöglichen Anstrengung“, den Upload von urheberrechtlich geschützten Werken zu verhindern – auch dies läuft letztlich auf Filter hinaus.
Ausnahme ohne Betroffene
Der „Kompromiss“ zu Artikel 13 ist schlimmer als bisherige Vorschläge zur Einführung von Filterpflichten, urteilt die Piratin und Mitverhandlerin Julia Reda. Die Kriterien für die Ausnahmen seien so eng gesetzt, dass praktisch niemand diese nützen könne. „Fällt jemandem auch nur eine Plattform ein, die nicht davon betroffen wäre?“, fragte Reda heute Firmenvertreter in Brüssel. Selbst unter den Branchenkennern konnte niemand eine Antwort geben.
Dem Chef-Verhandler des Parlaments, dem CDU-Abgeordneten Axel Voss, gehen die Ausnahmen dennoch zu weit. „Was Deutschland und Frankreich vereinbart haben, ist ein neues Safe Harbour für kleine Plattformen“, sagte Voss heute vor Journalisten. Der Unionspolitiker kritisiert, der Vorschlag der EU-Staaten sei aus Sicht des Parlaments zu weich: Denn die Ausnahme biete ein Schlupfloch für Plattformen, ihre Aktivitäten schlicht neu zu definieren und damit der Filterpflicht zu entgehen.
Die Europäische Union arbeitet seit Jahren an einem Update fürs Urheberrecht. Dabei sind besonders zwei Vorschläge äußerst umstritten: Die Filterpflicht (Artikel 13) und das EU-weite Leistungsschutzrecht (Artikel 11). Die EU-Staaten und das Parlament hatten sich Mitte 2018 eigentlich auf beide Punkte geeinigt, zuletzt traten aber nochmal deutliche Differenzen zutage. Laut Berichten gab es zuletzt sogar direkten Kontakt von Kanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, um die deutsch-französischen Konflikte bei Artikel 13 beizulegen. Beide Staaten wollen Uploadfilter, französische Vorschläge gehen dabei aber noch weiter als die Ideen der Bundesregierung. In beiden Staaten lobbyieren Rechteinhaber, insbesondere Presseverlage, für härtere Bestimmungen.
Die EU-Staaten besprechen den Vorschlag der Ratspräsidentschaft am Freitag – mit Unterstützung von sowohl Deutschland als auch Frankreich ist ein Beschluss wahrscheinlich. Die Einigung im Rat öffnet den Weg zum Abschluss der Trilog-Verhandlungen mit der Kommission und dem EU-Parlament. Bereits nächste Woche könnte dann ein Text für die Reform feststehen – inklusive Uploadfilter und Leistungsschutzrecht.
Das Zeitfenster für eine Einigung droht sich indes bald zu schließen: Denn gibt es keinen fertigen Text in den nächsten Tagen, fehlt die Zeit für eine endgültige Verabschiedung durch das EU-Parlament vor der Wahl im Mai. „Wir müssen diese Reform jetzt abschließen, denn wir wissen nicht, wie das EU-Parlament sich in der nächsten Legislatur aufstellt“, sagt der Abgeordnete Voss. Nur eine Ablehnung der gesamten Reform kann Uploadfilter und Leistungsschutzrecht noch verhindern.
